Dein Flug verspätet sich oder fällt aus? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro verlangen. Und ab dem 23. Oktober 2027 gelten neue EU-Fluggastrechte. Die Reform erleichtert die Durchsetzung deiner Ansprüche, stärkt das Recht auf Ersatzbeförderung und verbessert die Betreuung. Wichtig: Die oft diskutierte Anhebung der Entschädigungsschwelle auf vier oder sechs Stunden hat sich nicht durchgesetzt.
Kurzantwort: Bei mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel kannst du weiterhin eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro erhalten, sofern die EU-Regeln anwendbar sind und keine entlastenden außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Bei Flugausfällen bestehen zudem Ansprüche auf Erstattung oder anderweitige Beförderung. Die bereits beschlossene EU-Reform gilt ab 23. Oktober 2027: Sie führt unter anderem klarere Beschwerdeverfahren, stärkere Betreuungsrechte und bessere Regeln für Ersatzflüge ein.
Bitte wähle zuerst eine Zusammenfassungsart aus.KI-Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU hat die Reform mit der Verordnung (EU) 2026/2202 beschlossen und am 2. Oktober 2026 veröffentlicht.
- Der neue Rechtsrahmen wird ab 23. Oktober 2027 angewendet. Bis dahin gelten die bisherigen Vorschriften.
- Die Entschädigung beträgt abhängig von der Strecke weiterhin 250, 400 oder 600 Euro, gegebenenfalls mit gesetzlichen Kürzungsmöglichkeiten.
- Bei außergewöhnlichen Umständen kann die pauschale Ausgleichszahlung entfallen; Betreuung und Beförderungsalternativen sind davon zu unterscheiden.
- Du kannst deine Forderung zunächst kostenlos direkt an die ausführende Fluggesellschaft richten.
Was ändert sich bei den Fluggastrechten 2027?
Die europäische Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Reisende seit vielen Jahren bei Annullierung, großer Verspätung und unfreiwilliger Nichtbeförderung. Nach langjährigen Verhandlungen haben EU-Parlament und Rat 2026 die Reform verabschiedet. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/2202 tritt formal am 22. Oktober 2026 in Kraft, ist nach ihrem Artikel 3 jedoch erst ab 23. Oktober 2027 anzuwenden. Für Flugstörungen vor diesem Zeitpunkt solltest du dich deshalb nicht auf neue Verfahrensrechte verlassen.
Besonders bemerkenswert: Der im politischen Prozess diskutierte Vorschlag, Geldentschädigungen erst nach längeren Verspätungen zu gewähren, wurde nicht übernommen. Die grundsätzliche Dreistundenschwelle bleibt erhalten. Zugleich werden Pflichten zur Information, Hilfe und Antwort auf Entschädigungsanträge konkreter geregelt. Quelle: Verordnung (EU) 2026/2202 im EU-Amtsblatt.
Mehr Klarheit bei Forderungen und Antworten der Airline
Nach den neuen Regeln müssen Fluggesellschaften Betroffene bei potenziell entschädigungspflichtigen Verspätungen elektronisch über ihre Rechte und die Antragstellung informieren. Für Entschädigungsforderungen ist eine unmittelbare Eingangsbestätigung und eine Antwort binnen 30 Tagen vorgesehen: Die Airline soll entweder leisten oder ihre Ablehnung nachvollziehbar begründen. Das ist eine konkrete Verbesserung gegenüber einer Situation, in der Reisende häufig mehrere Kontaktversuche unternehmen müssen. Eine Antwortfrist bedeutet allerdings nicht, dass jede Forderung automatisch berechtigt ist.
Ersatzbeförderung wird verbindlicher
Wenn du nach einer Annullierung oder einer entsprechenden Nichtbeförderung möglichst bald ans Ziel gelangen möchtest, muss die Airline Alternativen prüfen. Dazu können Flüge anderer Gesellschaften, andere Streckenführungen, alternative Flughäfen oder geeignete andere Verkehrsmittel gehören. Die Beförderungsbedingungen müssen vergleichbar sein.
Nach dem neuen Artikel 8 darfst du unter den dort genannten Voraussetzungen selbst eine angemessene Ersatzbeförderung organisieren, wenn dir die Airline innerhalb von drei Stunden keine geeignete Alternative anbietet. Du musst deine Entscheidung der Airline mitteilen. Für die Kostenerstattung gelten rechtliche Voraussetzungen und Grenzen; insbesondere ist die im neuen Recht vorgesehene Obergrenze von bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises zu beachten. Kaufe daher nicht vorschnell ein besonders teures Ticket, ohne die Voraussetzungen und Dokumentation zu prüfen.
Handgepäck und Preise werden transparenter
Flugpreise sollen künftig bereits vor Beginn des Buchungsvorgangs einschließlich der vorgesehenen Handgepäckberechtigung vergleichbar dargestellt werden. Das bedeutet nicht, dass jedes beliebige große Kabinengepäckstück bei jeder Buchung kostenlos mitgenommen werden darf. Prüfe weiterhin die ausgewiesenen Maße, Gewichtsgrenzen und tariflichen Bedingungen. Maßgeblich sind die konkret vorgesehenen Gepäckrechte und die transparente Darstellung des Endpreises.
Familien, Reisende mit Behinderung und weitere Schutzgruppen
Die Reform stärkt unter anderem die Sitzplatzrechte von Kindern mit Begleitperson sowie von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitung. Die Regeln sehen verbesserte Unterstützung für besonders schutzbedürftige Fluggäste vor. Auch die pauschale Verweigerung des Rückflugs, weil der Hinflug nicht genutzt wurde – sogenannte No-show-Regeln – wird beschränkt. Bei getrennten Buchungen, Sondertarifen oder komplexen Flugkombinationen solltest du dennoch die konkrete rechtliche Situation prüfen.
Entschädigung bei Verspätung und Ausfall: Wie viel Geld steht dir zu?
Die pauschale Ausgleichszahlung hängt vor allem von der relevanten Flugentfernung ab. Sie ist nicht identisch mit einer Erstattung des Ticketpreises. Auch die Höhe deines ursprünglich gezahlten Flugpreises ist für die Pauschale grundsätzlich nicht entscheidend. Die folgende Übersicht zeigt die Beträge, die auch nach der Reform als Grundsystem erhalten bleiben.
| Relevante Flugstrecke | Grundbetrag | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Bis 1.500 Kilometer | 250 Euro | Entscheidend sind Anwendbarkeit und konkrete Flugstörung. |
| Mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU sowie andere Strecken über 1.500 bis 3.500 Kilometer | 400 Euro | Auch hier gelten Ausnahmen und Voraussetzungen. |
| Andere längere Strecken über 3.500 Kilometer | 600 Euro | Bei bestimmten Verspätungs- und Ersatzbeförderungsfällen ist eine Kürzung auf 300 Euro möglich. |
Beispielrechnung: Zwei Personen erreichen nach einem entsprechend erfassten Flug mit einer Entfernung von 1.300 Kilometern ihr Endziel mehr als drei Stunden verspätet. Liegen alle Anspruchsvoraussetzungen vor, können sie jeweils 250 Euro fordern, zusammen also 500 Euro. Dieser Betrag ist kein garantierter Auszahlungsanspruch: Die genaue Ursache und mögliche Einwände der Airline sind entscheidend.
Welche Verspätung zählt: Start oder Ankunft?
Für die pauschale Entschädigung ist im Regelfall die Verspätung bei der Ankunft am maßgeblichen Endziel ausschlaggebend, nicht allein die Zeit, die das Flugzeug verspätet startet. Maßgeblich ist nach der europäischen Rechtsprechung grundsätzlich der Zeitpunkt, an dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und Fluggäste das Flugzeug verlassen können. Bei durchgebuchten Umsteigeverbindungen kann die Ankunft am letzten Ziel deiner einheitlichen Buchung entscheidend sein. Einzelne, unabhängig gebuchte Tickets sind anders zu beurteilen.
Wann bekommst du bei einem gestrichenen Flug Geld?
Bei einer Annullierung bestehen regelmäßig zunächst Wahlrechte auf Ticketerstattung oder anderweitige Beförderung. Eine zusätzliche pauschale Ausgleichszahlung kommt vor allem dann in Betracht, wenn du weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert wurdest und keine einschlägige Ausnahme greift. Bei rechtzeitig angebotenen Ersatzflügen innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen kann der zusätzliche Ausgleich entfallen oder geringer ausfallen. Eine frühe Information ist deshalb wichtig: Sichere den Zeitpunkt der Benachrichtigung.
Für welche Flüge gelten die EU-Fluggastrechte?
Die Regeln gelten grundsätzlich für Flüge, die an einem Flughafen in der EU starten, unabhängig davon, wo die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Sie gelten zudem für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, wenn ein hierfür qualifiziertes EU-Luftfahrtunternehmen den Flug durchführt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Auch bestimmte weitere europäische Staaten fallen aufgrund gesonderter Vereinbarungen unter vergleichbare Regeln. Deine Staatsangehörigkeit ist nicht entscheidend.
Ein Beispiel: Startest du in Frankfurt zu einem Urlaubsziel außerhalb der EU, sind die EU-Fluggastrechte grundsätzlich relevant. Fliegst du von einem Drittstaat zurück nach Frankfurt, musst du zusätzlich prüfen, welche Gesellschaft den Flug tatsächlich durchführt. Das auf der Buchungsbestätigung genannte Verkaufsunternehmen und die ausführende Fluggesellschaft können verschieden sein.
Welche Betreuung muss die Airline bei langer Wartezeit anbieten?
Bereits nach dem bisherigen Recht stehen dir unter bestimmten Voraussetzungen Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft mit Transfer zu. Die Schwellen für die Betreuung hängen unter anderem von der Flugdistanz und der voraussichtlichen Abflugverspätung ab: typischerweise zwei, drei oder vier Stunden. Ab einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden besteht unter geltendem Recht ein besonderes Wahlrecht zur Erstattung des Ticketpreises; bei bereits teilweise zurückgelegten Reisen können zusätzliche Voraussetzungen gelten.
Ab Oktober 2027 wird der Betreuungsanspruch weiter konkretisiert. Vorgesehen sind unter anderem Erfrischungen in regelmäßigen Abständen, Mahlzeiten abhängig von der Wartezeit sowie verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten. Wird eine Übernachtung notwendig, kommen Hotel und Transfer in Betracht. Wenn die Airline notwendige Leistungen nicht anbietet, darfst du unter den jeweiligen Voraussetzungen selbst angemessene Ausgaben tätigen und anschließend Erstattung verlangen. Bewahre sämtliche Rechnungen auf.
Achtung: Eine außergewöhnliche Ursache kann die pauschale Geldentschädigung ausschließen. Sie beseitigt aber nicht automatisch sämtliche Rechte auf Betreuung, Erstattung oder Ersatzbeförderung. Lass dich daher nicht pauschal mit dem Hinweis „höhere Gewalt“ abweisen.
Wann darf die Fluggesellschaft eine Entschädigung ablehnen?
Außergewöhnliche Umstände können die Pflicht zur Ausgleichszahlung entfallen lassen, wenn sie ursächlich waren und die Fluggesellschaft die Flugstörung auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden konnte. Dazu können etwa schwerwiegende Wetterbedingungen, bestimmte Sicherheitslagen oder Einschränkungen der Flugsicherung gehören. Ein solcher Grund liegt nicht schon deshalb vor, weil die Airline ihn behauptet.
Gewöhnliche betriebliche Schwierigkeiten oder pauschal als „technisch“ bezeichnete Probleme befreien nicht automatisch von der Zahlung. Du kannst eine nachvollziehbare Begründung verlangen. Die neue Verordnung konkretisiert die Anforderungen und enthält eine nicht abschließende Liste möglicher außergewöhnlicher Umstände. Die Airline trägt die maßgebliche Darlegungs- und Nachweislast.
Bei einem von der Airline behaupteten Streik ist zu unterscheiden, wer streikt, welcher Bereich betroffen ist und in welchem Umfang das Ereignis beherrschbar war. Dasselbe gilt bei Unwetter oder Flughafensperrungen. Ein Anspruch lässt sich ohne Angaben zu Strecke, Ursache und Buchung nicht abschließend beurteilen.
Wie setzt du deine Entschädigung Schritt für Schritt durch?
- Flugunterlagen sichern: Bewahre Buchungsbestätigung, Ticket, Bordkarte, Flugnummer, Datum und Nachrichten über Änderungen auf.
- Zeiten dokumentieren: Notiere planmäßige und tatsächliche Ankunft sowie gegebenenfalls die Öffnung der Flugzeugtür. Mache Screenshots von Airline-Mitteilungen.
- Ursache erfragen: Bitte die ausführende Airline um eine schriftliche Begründung für Verspätung oder Annullierung.
- Anspruch einschätzen: Prüfe den Anwendungsbereich der EU-Verordnung, die relevante Flugdistanz, die Wartezeit, die Information über den Ausfall und mögliche außergewöhnliche Umstände.
- Forderung direkt stellen: Nutze das Reklamationsformular der ausführenden Fluggesellschaft. Nenne Buchungsdaten, Forderungssumme und deine Bankverbindung.
- Zusatzkosten belegen: Reiche nur angemessene und notwendige Ausgaben mit Rechnungen ein. Trenne sie von der pauschalen Ausgleichszahlung.
- Bei Streit schlichten lassen: Ist der Fall nicht zufriedenstellend gelöst, prüfe die zuständige kostenlose Schlichtungsstelle oder individuelle rechtliche Unterstützung.
Für in Deutschland anwendbare Ansprüche gilt nach allgemeinen Regeln regelmäßig eine dreijährige Verjährungsfrist, die grundsätzlich mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Je nach Sachverhalt und anwendbarem Recht kann die Beurteilung abweichen. Warte daher nicht bis zum letzten möglichen Tag, insbesondere wenn du eine Schlichtung oder gerichtliche Durchsetzung erwägst.
Was kostet es, deine Entschädigung einzufordern?
Die Forderung direkt bei der Fluggesellschaft einzureichen kostet dich normalerweise nichts. Auch eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für Reisende grundsätzlich kostenlos. Kommerzielle Fluggastrechteportale und Inkassodienste können die Abwicklung übernehmen, behalten dafür jedoch oftmals einen vereinbarten Anteil deiner Entschädigung ein. Bei Rechtsanwälten können ebenfalls Kosten und Prozessrisiken entstehen, sofern keine Kostendeckung oder Erstattung greift.
Rechenbeispiel, kein Anbieterpreis: Bei einer Entschädigung von 400 Euro und einer angenommenen Gesamtprovision von 30 Prozent würden 120 Euro an den Dienstleister gehen. Dir blieben 280 Euro. Dieser Prozentsatz ist nur eine Musterannahme und kein recherchiertes Angebot. Prüfe vor einer Beauftragung, ob Mehrwertsteuer, Gerichtsverfahren oder besondere Erfolgsgebühren im angegebenen Preis enthalten sind.
Für einen übersichtlichen Fall mit vollständigen Unterlagen lohnt es sich häufig, zuerst selbst tätig zu werden. Bei einer komplexen Streitfrage, einer ausländischen Airline oder einer bereits abgelehnten Forderung kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein. Einen bestimmten Dienstleister bewerten wir hier nicht; ein Anbieter-Vergleich oder Praxistest wurde nicht durchgeführt.
Für wen lohnt sich die eigene Forderung – und wann eher nicht?
Hast du eine klare Flugnummer, eine dokumentierte Verspätung und eine leicht nachvollziehbare Buchung, ist der direkte kostenlose Antrag ein guter erster Weg. Insbesondere bei mehreren Familienmitgliedern kann sich die Mühe lohnen, weil die Ausgleichszahlung grundsätzlich pro berechtigter Person geprüft wird.
Ein kostenpflichtiger Dienst kann dir Arbeit abnehmen, wenn die Airline nicht reagiert oder wenn du den Schriftverkehr nicht selbst führen möchtest. Er ist aber keine Voraussetzung für die Geltendmachung deiner Rechte. Liegt offensichtlich keine anspruchsbegründende Störung vor oder ist die EU-Regelung auf den Flug gar nicht anwendbar, verspricht auch ein Dienstleister keine seriöse Erfolgsgarantie.
Welche typischen Fehler solltest du vermeiden?
- Nur die Abflugzeit prüfen: Für die pauschale Zahlung zählt meistens die Ankunft am Endziel.
- Ticketerstattung und Entschädigung verwechseln: Das sind rechtlich unterschiedliche Ansprüche.
- Gutscheine vorschnell annehmen: Prüfe, ob dir stattdessen Geld zusteht und welche Folgen deine Zustimmung hat.
- Belege wegwerfen: Ohne Rechnungen ist die Erstattung selbst bezahlter Betreuung schwieriger.
- Zu teure Ersatzflüge buchen: Gerade die neuen Rechte zur Selbstorganisation ab 2027 gelten nur unter bestimmten Bedingungen.
- Falschen Ansprechpartner wählen: Verantwortlich ist häufig die ausführende Fluggesellschaft, nicht das Buchungsportal.
- Auf die Reform warten: Bereits entstandene Ansprüche solltest du nach dem jeweils geltenden Recht verfolgen und nicht wegen des neuen Stichtags liegen lassen.
Welche Alternativen zur direkten Forderung hast du?
Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder lehnt sie die Forderung ab, kannst du in Deutschland die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder die zuständige Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz prüfen. Entscheidend ist, welcher Stelle das betreffende Luftfahrtunternehmen zugeordnet ist. Nach Verbraucherinformationen kann ein kostenloser Schlichtungsantrag regelmäßig gestellt werden, wenn die Airline deine Forderung ablehnt oder innerhalb von zwei Monaten nicht reagiert.
Daneben stehen Verbraucherberatung und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung zur Verfügung. Die europäische Verbraucherinformation Your Europe hilft dir bei der ersten Einschätzung. Bei Pauschalreisen können neben den Ansprüchen gegen die Fluggesellschaft eigene Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen. Deren Voraussetzungen und mögliche Anrechnungen solltest du getrennt prüfen.
Redaktionelle Einschätzung: Ist die EU-Reform 2027 ein Fortschritt?
Aus Verbrauchersicht ist vor allem positiv, dass die etablierte Dreistundenschwelle für pauschale Entschädigungen erhalten bleibt und die Union die Kommunikation, Betreuung und Ersatzbeförderung verbindlicher ausgestaltet. Dadurch kann sich die praktische Durchsetzung der Rechte verbessern. Der Nutzen hängt allerdings davon ab, dass Fluggesellschaften die neuen Vorgaben im Alltag tatsächlich umsetzen.
Eine Grenze bleibt bestehen: Nicht jede Verspätung führt zu Geld. Außergewöhnliche Umstände, besondere Ersatzbeförderungskonstellationen und die genauen Anwendungsregeln können Ansprüche ausschließen oder reduzieren. Wer eine Forderung durchsetzen möchte, braucht deshalb weiterhin gute Unterlagen und eine sorgfältige Prüfung.
Fazit: Entschädigung bei Verspätung und Ausfall jetzt prüfen
Die neue EU-Verordnung stärkt Fluggäste ab dem 23. Oktober 2027, ohne die Entschädigung bei Verspätung und Ausfall pauschal abzuschaffen oder die Grundbeträge von 250, 400 und 600 Euro zu streichen. Besonders nützlich sind die klareren Verfahren, besseren Informationsrechte und erweiterten Möglichkeiten zur Ersatzbeförderung. Für einen Flugärger im Jahr 2026 gelten jedoch weiterhin die bisherigen Regeln. Unser Rat: Dokumentiere jede Störung, prüfe die Voraussetzungen und fordere dein Geld zuerst kostenlos direkt bei der ausführenden Airline. Bezahle einen Dienstleister erst nach einem transparenten Blick auf dessen Gebühren.
Häufige Fragen zu Fluggastrechten 2027
Gibt es ab 2027 erst nach vier Stunden eine Entschädigung?
Nein. Die Reform hält am Grundsatz einer Entschädigung ab drei Stunden relevanter Ankunftsverspätung fest. Die zwischenzeitlich diskutierte Verlängerung auf vier oder mehr Stunden ist nicht in dieser Form Gesetz geworden. Ob du tatsächlich Geld bekommst, hängt weiterhin unter anderem von Flugstrecke, Anwendbarkeit der EU-Regeln und außergewöhnlichen Umständen ab. Bei Langstreckenflügen können besondere Kürzungsregeln greifen.
Ab wann gilt die neue EU-Fluggastrechte-Verordnung genau?
Die Änderungsverordnung (EU) 2026/2202 wurde am 2. Oktober 2026 veröffentlicht, tritt am 22. Oktober 2026 formal in Kraft und wird ausdrücklich erst ab dem 23. Oktober 2027 angewendet. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Neue Verfahrenspflichten dürfen nicht automatisch schon für Flugstörungen im Jahr 2026 vorausgesetzt werden. Artikel 3 der veröffentlichten Verordnung nennt den verbindlichen Zeitpunkt.
Bekomme ich bei schlechtem Wetter trotzdem mein Geld?
Eine pauschale Ausgleichszahlung kann entfallen, wenn außergewöhnliche Wetterbedingungen die Flugstörung verursacht haben und die Fluggesellschaft sie trotz zumutbarer Maßnahmen nicht verhindern konnte. Die bloße Behauptung „schlechtes Wetter“ genügt nicht. Auch wenn kein Anspruch auf die Pauschale besteht, können Betreuung, Ersatzbeförderung oder Erstattung relevant bleiben. Dokumentiere deshalb die Situation und verlange eine genaue Begründung.
Kann ich nach einem Flugausfall einfach selbst einen Ersatzflug buchen?
Nicht uneingeschränkt. Nach den ab Oktober 2027 geltenden Regeln kann das unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wenn du die frühestmögliche Ersatzbeförderung gewählt hast und die Airline innerhalb von drei Stunden keine vergleichbare Lösung anbietet. Du musst deine Entscheidung mitteilen und solltest alle Nachweise sichern. Die gesetzlichen Erstattungsgrenzen und Angemessenheit der Kosten sind zu beachten. Vor Anwendung des neuen Rechts gelten andere Voraussetzungen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Entschädigung einzufordern?
Bei Anwendung deutschen Rechts beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für einen im Jahr 2026 entstandenen Anspruch kann daher grundsätzlich der 31. Dezember 2029 maßgeblich sein. Im Einzelfall können sich Besonderheiten ergeben, etwa durch anwendbares ausländisches Recht oder eine wirksame Hemmung. Stelle die Forderung deshalb möglichst frühzeitig.
Muss ich ein Fluggastrechteportal beauftragen?
Nein. Du kannst deine Entschädigung selbst bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen. Dieser Weg ist in der Regel kostenfrei. Auch zuständige Verbraucherschlichtungsstellen bieten eine kostenlose Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung. Ein kommerzieller Dienstleister kann sinnvoll sein, wenn du den Aufwand abgeben möchtest. Vergleiche dann die gesamte Provision und lies die Bedingungen für einen möglichen Gerichtsprozess.
Kann ich bei einem Flugausfall sowohl Ticketpreis als auch Entschädigung erhalten?
Das kann möglich sein, weil die Erstattung des Flugpreises und die pauschale Ausgleichszahlung rechtlich verschiedene Ansprüche sind. Die Fluggesellschaft muss bei einer Annullierung grundsätzlich bestimmte Wahlmöglichkeiten anbieten. Ob zusätzlich eine pauschale Entschädigung fällig wird, hängt zum Beispiel vom Zeitpunkt der Information, der angebotenen Ersatzbeförderung und außergewöhnlichen Umständen ab. Vermeide es, beide Ansprüche ohne Prüfung gleichzusetzen.
