Familie informiert sich über die E-Auto-Förderung 2026 für Kauf und Leasing

Die neue E-Auto-Förderung 2026 ist gestartet: Privatpersonen können für den Kauf oder das Leasing eines neu zugelassenen Elektroautos je nach Einkommen, Fahrzeug und Kinderzahl zwischen 1.500 und 6.000 Euro erhalten. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 möglich. Die Förderung gilt rückwirkend für förderfähige Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.

Die höchste Prämie von 6.000 Euro gibt es für ein reines Batterie-Elektroauto oder Brennstoffzellenfahrzeug, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 45.000 Euro beträgt und mindestens zwei förderrelevante Kinder im Haushalt leben. Ohne Kinder beträgt die Förderung für ein reines E-Auto je nach Einkommen 3.000, 4.000 oder 5.000 Euro.

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Das Wichtigste zur E-Auto-Förderung 2026

  • Die Antragstellung ist seit dem 19. Mai 2026 möglich.
  • Gefördert werden Kauf und Leasing von Neuwagen.
  • Maßgeblich ist eine erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2026.
  • Reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 3.000 bis 6.000 Euro.
  • Förderfähige Plug-in-Hybride und Range-Extender erhalten 1.500 bis 4.500 Euro.
  • Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
  • Die Grenze steigt für bis zu zwei Kinder um jeweils 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro.
  • Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleiben.
  • Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung gestellt werden.
  • Pro antragstellender Person kann die Förderung nur einmal gewährt werden.

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026?

Die Förderhöhe hängt von drei Punkten ab:

  1. Welchen Antrieb hat das Fahrzeug?
  2. Wie hoch ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen?
  3. Wie viele förderrelevante Kinder leben im Haushalt?

Förderung für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge

Förderhöhe für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Ohne Kind Mit einem Kind Mit zwei oder mehr Kindern
Bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro Nicht förderfähig 3.500 Euro 4.000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro Nicht förderfähig Nicht förderfähig 4.000 Euro
Über 90.000 Euro Nicht förderfähig Nicht förderfähig Nicht förderfähig

Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender

Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender erhalten eine niedrigere Förderung. Sie müssen zudem bestimmte technische Klimaschutzanforderungen erfüllen.

Förderhöhe für Plug-in-Hybride und Range-Extender
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Ohne Kind Mit einem Kind Mit zwei oder mehr Kindern
Bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euro Nicht förderfähig 2.000 Euro 2.500 Euro
85.001 bis 90.000 Euro Nicht förderfähig Nicht förderfähig 2.500 Euro
Über 90.000 Euro Nicht förderfähig Nicht förderfähig Nicht förderfähig

Für Plug-in-Hybride gilt diese konkrete Förderregel zunächst für Fahrzeuge, die bis einschließlich 30. Juni 2027 erstmals zugelassen werden. Für spätere Zulassungen soll die Förderung neu geprüft und möglicherweise stärker an den tatsächlichen CO₂-Emissionen im Betrieb ausgerichtet werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein.

Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen:

  • Ohne förderrelevantes Kind: maximal 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen.
  • Mit einem förderrelevanten Kind: maximal 85.000 Euro.
  • Mit zwei oder mehr förderrelevanten Kindern: maximal 90.000 Euro.

Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen aus einer Gehaltsabrechnung. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus den relevanten Einkommensteuerbescheiden. Dadurch kann die förderrechtliche Einkommenshöhe deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegen.

Was gilt als förderrelevantes Kind?

Berücksichtigt wird ein im Haushalt der antragstellenden Person lebendes Kind, für das Kindergeldberechtigung besteht und das die in der Richtlinie vorgesehene Altersgrenze erfüllt. Für die Einkommensgrenze und den Kinderzuschlag werden höchstens zwei Kinder berücksichtigt.

Auch wenn drei oder mehr Kinder im Haushalt leben, steigt die maximale Förderung daher nicht über den Zuschlag für zwei Kinder hinaus.

Wer ist ausgeschlossen?

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Das gilt ebenfalls, wenn eine Vermögensauskunft abgegeben wurde oder eine Verpflichtung zur Abgabe besteht.

Die Förderung kann je antragstellender Person nur einmal gewährt werden. Ein zweites Fahrzeug derselben Person erhält keine weitere Prämie. Außerdem darf dasselbe Fahrzeug nur einmal gefördert werden.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden erstmals im Inland zugelassene Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1. Darunter fallen typische Pkw zur Personenbeförderung.

Förderfähig sind:

  • reine batterieelektrische Fahrzeuge,
  • Brennstoffzellenfahrzeuge,
  • bestimmte Plug-in-Hybride,
  • bestimmte Elektrofahrzeuge mit Range-Extender.

Gebrauchtwagen sind nach der Förderrichtlinie nicht förderfähig. Auch ein bereits früher zugelassenes Fahrzeug wird nicht dadurch zum förderfähigen Neuwagen, dass es später von dir gekauft wird.

Technische Voraussetzungen für Plug-in-Hybride

Ein von außen aufladbarer Hybrid muss entweder:

  • höchstens 60 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder
  • eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.

Erfüllt das Fahrzeug nur die Reichweitenvoraussetzung, obwohl der CO₂-Wert über 60 Gramm liegt, musst du die elektrische Reichweite mit der EU-Konformitätsbescheinigung, dem sogenannten CoC-Dokument, nachweisen.

Vor dem Vertragsabschluss prüfen: Lass dir beim Händler schriftlich bestätigen, dass das konkrete Modell einschließlich Motorisierung und Variante die technischen Förderbedingungen erfüllt. Eine allgemeine Aussage zur Modellreihe reicht nicht immer aus.

Gilt die Förderung auch beim Leasing?

Ja. Die neue E-Auto-Förderung gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines förderfähigen Neuwagens. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl. Für ein identisches Fahrzeug gelten grundsätzlich dieselben Fördertabellen wie beim Kauf.

Beim Leasing ist die Mindesthaltedauer besonders wichtig. Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleiben. Ein Leasingvertrag mit kürzerer Laufzeit kann daher problematisch sein, weil die Fördervoraussetzungen dann möglicherweise nicht erfüllt werden.

Prüfe im Leasingvertrag:

  • die tatsächliche Vertragslaufzeit,
  • den Beginn der Laufzeit,
  • wer als Halter eingetragen wird,
  • ob eine vorzeitige Rückgabe möglich oder vorgesehen ist,
  • welche Sonderzahlung verlangt wird,
  • wie die Förderung in der Kalkulation dargestellt wird.

Die staatliche Prämie wird nicht automatisch vom Leasinggeber verrechnet. Du stellst den Antrag nach der Zulassung selbst und erhältst den Zuschuss nach positiver Prüfung auf dein Konto.

Gibt es eine Preisobergrenze für das Fahrzeug?

Die Förderrichtlinie nennt keine allgemeine Kaufpreis- oder Listenpreisobergrenze für das Fahrzeug. Maßgeblich sind insbesondere Fahrzeugart, Erstzulassung, Einkommen, Kinderzahl und Mindesthaltedauer.

Trotzdem ist ein teures Fahrzeug nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Eine Förderung von 3.000 oder 6.000 Euro kann hohe Anschaffungskosten, Wertverlust, Versicherung und Finanzierungskosten nur teilweise ausgleichen.

Vergleiche daher nicht nur den Preis nach Förderung, sondern die gesamten Fahrzeugkosten über die geplante Nutzungsdauer.

Was bedeutet die Mindesthaltedauer von 36 Monaten?

Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben. Innerhalb dieser Zeit darf es grundsätzlich nicht verkauft, dauerhaft abgemeldet oder in ein Betriebsvermögen eingelegt werden.

Unterschreitest du die Mindesthaltedauer, musst du das BAFA unverzüglich informieren. Die Behörde kann die Förderung anteilig oder vollständig zurückfordern.

Bei einer vollständigen Rückabwicklung des Kauf- oder Leasingvertrags muss der Zuschuss grundsätzlich einschließlich Zinsen zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Rückabwicklung auf gesetzlichen Gewährleistungsrechten beruht und innerhalb von sechs Monaten ein gleichwertiges förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Förderantrag kann erst nach der erstmaligen Zulassung gestellt werden. Er muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung auf die antragstellende Person vollständig eingereicht werden.

Beispiele:

  • Zulassung am 15. Februar 2026: Antrag spätestens bis 15. Februar 2027.
  • Zulassung am 30. Juni 2026: Antrag spätestens bis 30. Juni 2027.
  • Zulassung am 1. Dezember 2026: Antrag spätestens bis 1. Dezember 2027.

Warte trotzdem nicht bis zum letzten Tag. Unvollständige oder über ein falsches Formular eingereichte Anträge können nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden. Außerdem steht die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

So stellst du den Antrag Schritt für Schritt

  1. Förderfähigkeit prüfen: Kontrolliere Fahrzeugart, Erstzulassung, Einkommen und Kinderzahl.
  2. Fahrzeug kaufen oder leasen: Der Vertrag darf bereits vor dem Förderantrag abgeschlossen werden.
  3. Fahrzeug auf deinen Namen zulassen: Erst danach ist der Antrag möglich.
  4. BundID einrichten: Für die digitale Identifizierung benötigst du ein BundID-Konto.
  5. Unterlagen zusammenstellen: Lade Steuerbescheide, Fahrzeugschein und gegebenenfalls Kindergeldnachweis sowie CoC-Dokument hoch.
  6. Antrag digital einreichen: Nutze ausschließlich das offizielle Portal der Förderzentrale Deutschland.
  7. Prüfung abwarten: Das BAFA bearbeitet vollständige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs.
  8. Zuwendungsbescheid prüfen: Kontrolliere Förderhöhe und Nebenbestimmungen.
  9. Auszahlung abwarten: Nach positiver Prüfung erfolgt die Zahlung auf dein Konto.
  10. Mindesthaltedauer einhalten: Melde Änderungen oder eine vorzeitige Abmeldung unverzüglich.

Welche Unterlagen brauchst du?

Für den Antrag benötigst du insbesondere:

  • ein BundID-Konto,
  • die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs,
  • die beiden aktuellsten relevanten Einkommensteuerbescheide,
  • gegebenenfalls Einkommensteuerbescheide weiterer zum Haushaltseinkommen beitragender Personen,
  • bei Kindern einen Kindergeldnachweis,
  • bei bestimmten Plug-in-Hybriden oder Range-Extendern das CoC-Dokument,
  • eine auf deinen Namen lautende Bankverbindung.

Die Einkommensteuerbescheide dürfen grundsätzlich nicht älter als drei Kalenderjahre sein. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung genügt für das jeweilige Jahr der gemeinsame Bescheid.

Unterlagen in einer anderen Sprache müssen in deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung muss die in der Richtlinie genannten formalen Anforderungen erfüllen.

Wie wird das Haushaltseinkommen berechnet?

Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen auf Grundlage der einzureichenden Steuerbescheide. Das ist nicht identisch mit dem Bruttoarbeitslohn oder dem Haushaltsnettoeinkommen.

Zum Haushaltseinkommen können neben der antragstellenden Person weitere einkommensbeziehende Haushaltsangehörige beitragen. Mache deshalb vollständige und wahrheitsgemäße Angaben. Falsche Angaben können zur Aufhebung des Förderbescheids und zur Rückforderung führen.

Musterrechnungen zur Förderhöhe

Beispiel 1: Single mit 52.000 Euro Einkommen

Eine alleinlebende Person ohne Kind kauft ein reines Elektroauto. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt 52.000 Euro. Die Förderung beträgt 4.000 Euro.

Beispiel 2: Familie mit einem Kind und 72.000 Euro Einkommen

Eine Familie mit einem förderrelevanten Kind least ein reines Elektroauto. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt 72.000 Euro. Die Förderung beträgt 3.500 Euro.

Beispiel 3: Familie mit zwei Kindern und 43.000 Euro Einkommen

Eine Familie mit zwei förderrelevanten Kindern kauft ein reines E-Auto. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 45.000 Euro. Die maximale Förderung beträgt 6.000 Euro.

Beispiel 4: Plug-in-Hybrid bei 58.000 Euro Einkommen

Ein Haushalt ohne Kinder kauft einen technisch förderfähigen Plug-in-Hybrid. Das zu versteuernde Einkommen beträgt 58.000 Euro. Die Förderung beträgt 2.500 Euro.

Beispiel 5: Haushalt ohne Kinder mit 82.000 Euro Einkommen

Ein kinderloser Haushalt mit 82.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen erhält keine Förderung. Die erhöhte Einkommensgrenze oberhalb von 80.000 Euro gilt nur bei förderrelevanten Kindern.

Kann die Förderung mit anderen Zuschüssen kombiniert werden?

Das Fahrzeug darf grundsätzlich nicht gleichzeitig eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten. Auch eine Kombination mit öffentlichen Mitteln eines anderen Fördergebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesumweltministerium besteht.

Kommunale oder regionale Programme können eigene Regeln vorsehen. Prüfe deshalb vor der Beantragung beider Förderungen, ob eine Kombination ausdrücklich erlaubt ist. Eine unzulässige Doppelförderung kann zur Rückforderung führen.

Welche Kosten bleiben trotz Förderung?

Die Kauf- oder Leasingprämie reduziert nur einen Teil der Gesamtkosten. Berücksichtige zusätzlich:

  • Kaufpreis oder Leasingraten,
  • Leasingsonderzahlung,
  • Zinsen einer Finanzierung,
  • Überführungs- und Zulassungskosten,
  • Versicherung,
  • Stromkosten,
  • Kosten für eine Wallbox und deren Installation,
  • öffentliches Laden und mögliche Blockiergebühren,
  • Reifen, Wartung und Reparaturen,
  • Wertverlust,
  • Mehrkilometer oder Rückgabeschäden beim Leasing.

Ein E-Auto ist nicht automatisch günstiger als ein Verbrenner. Entscheidend sind Kaufpreis, jährliche Fahrleistung, Lademöglichkeit, Stromtarif, Versicherung und Haltedauer.

Kfz-Steuerbefreiung als zusätzlicher Vorteil

Neben der Kauf- und Leasingförderung können reine Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sein. Die steuerliche Förderung ist von der BAFA-Kaufprämie getrennt und folgt eigenen gesetzlichen Voraussetzungen.

Plug-in-Hybride profitieren nicht automatisch in gleicher Weise von der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Prüfe die konkrete steuerliche Einstufung vor dem Kauf.

Für wen lohnt sich die E-Auto-Förderung besonders?

Die Förderung ist besonders interessant für:

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 60.000 Euro,
  • Familien mit einem oder mehreren Kindern,
  • Personen, die ein reines Elektroauto mindestens drei Jahre nutzen möchten,
  • Haushalte mit günstiger Lademöglichkeit zu Hause oder am Arbeitsplatz,
  • Fahrer mit planbarer täglicher Strecke,
  • Leasingnehmer mit mindestens 36 Monaten Vertrags- und Zulassungsdauer.

Für wen ist die Förderung weniger hilfreich?

Weniger geeignet ist das Programm für:

  • Haushalte oberhalb der Einkommensgrenze,
  • Käufer eines Gebrauchtwagens,
  • Personen, die das Fahrzeug voraussichtlich vor Ablauf von 36 Monaten verkaufen möchten,
  • Leasingverträge mit kurzer Laufzeit,
  • Haushalte ohne verlässliche oder bezahlbare Lademöglichkeit,
  • Käufer, deren Finanzierung nur bei sicherer Auszahlung des Zuschusses tragfähig ist.

Typische Fehler beim Förderantrag

Das Bruttoeinkommen statt des zu versteuernden Einkommens verwenden

Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Nutze die Werte aus den Steuerbescheiden.

Ein nicht förderfähiges Plug-in-Modell auswählen

Prüfe CO₂-Wert und elektrische Reichweite der konkreten Fahrzeugvariante. Lass dir das CoC-Dokument geben.

Den Antrag vor der Zulassung stellen

Eine Antragstellung ist erst nach der erstmaligen Zulassung auf die antragstellende Person möglich.

Die Zwölfmonatsfrist verpassen

Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach Zulassung gestellt werden. Stelle ihn möglichst zeitnah.

Ein zu kurzes Leasing wählen

Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein kürzerer Leasingvertrag kann die Förderung gefährden.

Die Förderung fest in die Finanzierung einplanen

Ein Zuschuss ist erst nach positiver Prüfung sicher. Plane einen finanziellen Puffer ein.

Das Fahrzeug vorzeitig verkaufen

Ein Verkauf oder eine Abmeldung innerhalb der Mindesthaltedauer kann zu einer Rückforderung führen.

Redaktionelle Einschätzung zur neuen Förderung

Die soziale Staffelung ist verbraucherfreundlicher als eine einheitliche Prämie, weil Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien höhere Zuschüsse erhalten. Positiv ist auch, dass sowohl Kauf als auch Leasing einbezogen werden und Fahrzeuge mit Zulassung seit Januar 2026 rückwirkend berücksichtigt werden.

Kritisch ist, dass der Antrag erst nach Kauf beziehungsweise Leasing und Zulassung gestellt werden kann. Verbraucher tragen damit das Risiko, dass Unterlagen nicht anerkannt werden, Bedingungen falsch verstanden wurden oder die Fördermittel später ausgeschöpft sind.

Die Förderung sollte deshalb nicht zu einem überstürzten Fahrzeugkauf führen. Ein um mehrere Tausend Euro reduzierter Anschaffungspreis macht ein ungeeignetes oder zu teures Auto nicht automatisch wirtschaftlich.

Fazit: Wer bekommt die E-Auto-Förderung 2026 wirklich?

Die neue E-Auto-Förderung 2026 ist seit dem 19. Mai antragsfähig und kann rückwirkend für seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassene Neuwagen beantragt werden. Reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten je nach Einkommen und Kinderzahl 3.000 bis 6.000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern sind es 1.500 bis 4.500 Euro.

Am stärksten profitieren Familien mit niedrigerem oder mittlerem zu versteuerndem Einkommen. Ohne Kinder endet die Förderfähigkeit bei 80.000 Euro, mit einem Kind bei 85.000 Euro und mit zwei oder mehr Kindern bei 90.000 Euro.

Prüfe vor dem Vertragsabschluss insbesondere die technische Förderfähigkeit, die 36-monatige Mindesthaltedauer und die Einkommensgrenze. Beim Leasing muss die Laufzeit zur Mindesthaltedauer passen. Stelle den Antrag nach der Zulassung möglichst schnell und plane den Fahrzeugkauf nicht so knapp, dass er ohne Zuschuss nicht finanzierbar wäre.

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026

Kann ich die Förderung für ein bereits 2026 gekauftes E-Auto beantragen?

Ja, sofern das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde und alle weiteren Bedingungen erfüllt. Der Antrag ist spätestens zwölf Monate nach der Zulassung zu stellen. Ein Kaufvertrag aus dem Jahr 2025 schließt die Förderung nicht zwingend aus, wenn die förderfähige Erstzulassung erst 2026 erfolgte.

Wird auch ein gebrauchtes Elektroauto gefördert?

Nein. Die neue Bundesförderung gilt für erstmals im Inland zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1. Ein bereits zugelassener Gebrauchtwagen ist nicht förderfähig. Regionale Programme oder andere Vorteile können davon unabhängig bestehen.

Gibt es beim Leasing weniger Förderung als beim Kauf?

Die Förderhöhe richtet sich grundsätzlich nach Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl und nicht danach, ob du kaufst oder least. Beim Leasing musst du jedoch besonders auf die 36-monatige Mindesthaltedauer und die Zulassung auf deinen Namen achten.

Ist das Bruttoeinkommen für die Einkommensgrenze entscheidend?

Nein. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus den relevanten Einkommensteuerbescheiden. Dieses liegt häufig unter dem Bruttoeinkommen. Verwende deshalb keine Werte aus der monatlichen Gehaltsabrechnung.

Kann ich die Förderung vor dem Autokauf beantragen?

Nein. Der Antrag wird erst nach der erstmaligen Zulassung auf die antragstellende Person gestellt. Informiere dich trotzdem vor Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags über alle Voraussetzungen.

Was passiert, wenn ich das Auto vor Ablauf von drei Jahren verkaufe?

Du musst das BAFA unverzüglich informieren. Die Behörde kann die Förderung anteilig oder vollständig zurückfordern. Bei einer Rückabwicklung des Vertrags ist grundsätzlich auch eine vollständige Rückforderung einschließlich Zinsen möglich.

Werden mehr als zwei Kinder berücksichtigt?

Für Kinderzuschlag und erhöhte Einkommensgrenze werden höchstens zwei förderrelevante Kinder berücksichtigt. Bei drei oder mehr Kindern steigt die maximale Förderung daher nicht weiter an.

Ist die Förderung garantiert, wenn ich alle Bedingungen erfülle?

Nein. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des vollständigen Antrags und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sind die Mittel ausgeschöpft, kann ein Förderstopp erfolgen. Eine verbindliche Zusage besteht erst mit dem Zuwendungsbescheid.