SCHUFA: Ergänzende DSGVO-Auskunft zu historischen Daten
Erstelle ein ergänzendes Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, das historische, archivierte und getrennt gespeicherte personenbezogene Daten ausdrücklich einbezieht.
Schritt 1 von 3: SCHUFA / Verantwortlicher
Häufige Fragen
Warum wird die Anfrage als ergänzend bezeichnet?
Das Schreiben eignet sich insbesondere, wenn eine allgemeine Auskunft historische, archivierte oder getrennt gespeicherte Daten nicht nachvollziehbar behandelt hat.
Muss ich zusätzliche Identitätsdaten angeben?
Gib nur die Angaben an, die für die eindeutige Zuordnung erforderlich sind. Unnötige Ausweiskopien oder Zusatzdaten solltest du vermeiden.
